Historie

 

Aus dem Märkischen Landboten vom 13.11.1926. Vielen Dank an den Stadtarchivar E. Thomas!

Die Vorsitzenden des Orchestervereins:
1901 August Schorlemmer
1919 Gottfried Spannagel
1946 Fritz Simon
1962 Fritz Gehrmann
1974 Lothar Nietschke
19 Birgit Maiworm
1997 Peter Mühlenhoff
2011 Holger Jensen
Die Dirigenten des Orchestervereins:
9.4.1901 Kapellmeister Wilhelm Neuhaus
1918 Militärmusiker Josef Müller
1931 Kapellmeister Fritz Christopheri
1934 Alfred Jäger
1938 Militärmusiker Gustav Sanguinette
1940-1945 auf Grund des Krieges nicht spielfähig
1946 Militärmusiker Kurt Praetsch
1952 Kapellmeister Fritz Christopheri
1953 Kapellmeister Erhard Denzer
1964 Kapellmeister Willi Keune
1973 bis heute Dipl. Musikpädagoge Martin Niedzwiecki
2005 Dipl. Pädagoge Felix Piltz, zweiter Dirigent
Gründungssatzung des Orchestervereins Hemer

 

Statut des Orchesterverein Hemer

Vorgelegt zur gefl. Genehmigung

 

Angemeldet

Hemer, den 9. April 1901

Die Polizeiverwaltung

i.V. k. Amtmann

Trump

 

An das Amt in Hemer

 

Hemer, den 28.März 1901

 

In Oberhemer hat sich ein Verein gebildet, welcher die Bezeichnung „Orchester Verein Hemer“ führt, seinen Sitz in der Behausung der Wwe. Busemann zu Oberhemer hat und nachfolgende Paragraphen als Grundgesetz betrachtet.

 

§ 1

Der Zweck des Vereins ist, die Musik, insbesondere Marschmusik, zu pflegen., und zwar durch wöchentliche Übungsabende

 

§ 2

Der Verein besteht nur aus aktiven Mitgliedern.

 

§ 3

Die Aufnahme in den Verein bedingt das zurückgelegte 17. Lebensjahr. Der Aufnahmekandidat muss sich einer Probe des Dirigenten unterziehen, ob er auch die allgemeinen Regeln seines Instruments beherrscht; ferner muss er auch unbescholten sein.

 

Über jeden Aufzunehmenden wird mittels verdeckter Stimmzettel abgestimmt, die Aufnahme erfordert einfache Stimmenmehrheit.

 

§ 4

Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den Übungsabenden teilzunehmen oder sich genügend zu entschuldigen.

 

Ferner muss sich jedes Mitglied den Anordnungen des Dirigenten fügen, und so weit wie möglich die durchgenommenen Musikstücke (zu) üben.

 

§ 5

Jedes Mitglied zahlt einen monatlichen Beitrag von 15 Pfennig.

 

§ 6

Die Angelegenheiten und Rechte leitet der Vorstand, derselbe besteht aus:

  • dem Dirigenten
  • dem Vorsitzenden
  • dem Rendanten
  • dem Schriftführer
  • dem Beisitzer

Der Vorstand wird auf 1 Jahr gewählt.

 

§ 7

Im Monat März eines jeden Jahres findet die Generalversammlung statt, zur Neuwahl des Vorstandes, Wahl des Vereinslokals und zur Prüfung der Jahresabrechnung. Außerdem kann der Vorstand Versammlungen unter Angabe der Tagesordnung anberaumen. Ist aber auch verpflichtet, sobald die Hälfte der Mitglieder dieses beantragen.

 

Die Berufung zur Teilnahme an der Versammlung hat 30 Tage vorher durch den Schriftführer zu erfolgen; jede ordnungsmäßig einberaumte Versammlung ist beschlussfähig. Jede Abstimmung hat durch Stimmzettel zu erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los des Vorsitzenden.

 

§ 8

Ein Vereinsmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es 4 mal hintereinander ohne Entschuldigung die Übungsabende versäumt, oder wenn es sich durch unehrenhaftes Betragen etwas zu Schulden kommen lässt. In beiden Fällen entscheidet die Stimmenmehrheit einer Versammlung.

 

§ 9

Jedes ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied geht den Ansprüchen an das Vereinsvermögen verlustig(t). Der Rendant ist berechtigt solche Ausgaben zu machen, welche für den Verein notwendig oder gemäß Beschluß eines Versammlung zulässig sind.

 

§ 10

Die Auflösung des Vereins kann erfolgen, wenn in einer dazu anberaumten Versammlung 2/3 der anwesenden Mitglieder für die Auflösung sind. Das noch vorhandene Vermögen des Vereins fällt bei Auflösung an die Armenkasse des Amtes Hemer.

 

 

Der prov. Vorstand

 

August Schorlemer, Vorsitzender

Wilh. Neuhaus, Dirigent

Fritz Klüting, Schriftführer

Heinrich Güth, Kassierer (Rendant)

Carl Grete, Beisitzender

 

Aus dem handschriftlichen Original vom 09.04.1901 übertragen.

 

Hemer, 04.11.2010

 

 

Peter Mühlenhoff